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BVerwG, 08.07.1964 - V C 1.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschäftigung von jugendlichen Arbeitnehmern ab 16 Jahren an Sonnabenden bei gleichzeitiger Beschäftigungsfreiheit von erwachsenen Arbeitnehmern - Vorliegen von Verwaltungsakten bei Ausübung einer übertragenen Aufsichtspflicht - Aussetzung des ...
Verfahrensgang
- BVerwG, 08.07.1964 - V C 1.62
- BVerwG, 20.05.1965 - V C 1.62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63
Mitfahrzentrale
Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 1.62
Ist sonst schon nur der im Gesetz objektivierte Wille des Gesetzgebers für die Auslegung einer Vorschrift maßgebend und die Entstehungsgeschichte zur Auslegung einer Vorschrift nur unterstützend insoweit heranzuziehen, als sie ein auf anderem Wege ermitteltes Ergebnis bestätigt, so kann der Entstehungsgeschichte einer unklaren und unbestimmten Verbotsnorm erst recht keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen, weil eine Verbotsnorm so bestimmt, klar und eindeutig zu sein hat, daß der Bürger erkennen kann, ob ein bestimmtes Verhalten verboten ist oder nicht (vgl. insbesondere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1964 - 1 BvL 12/63 - [NJW 1964, 1219 [BVerfG 07.04.1964 - 1 BvL 12/63] = MDR 1964, 567 [BVerfG 07.04.1964 - 1 BvL 12/63] = DVBl. 1964, 434]). - BAG, 12.10.1962 - 1 AZR 379/61
Jugendliche - Berufsschulunterricht
Auszug aus BVerwG, 08.07.1964 - V C 1.62
Dieser Auslegung hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 12. Oktober 1962 (1 AZR 379/61) den Vorzug gegeben; z.T. wird diese Ansicht auch im Schrifttum vertreten.